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   VG Meiningen, 19.12.2013 - 1 K 130/12 Me   

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VG Meiningen, 19.12.2013 - 1 K 130/12 Me (https://dejure.org/2013,80873)
VG Meiningen, Entscheidung vom 19.12.2013 - 1 K 130/12 Me (https://dejure.org/2013,80873)
VG Meiningen, Entscheidung vom 19. Dezember 2013 - 1 K 130/12 Me (https://dejure.org/2013,80873)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 24.02.1993 - 6 C 35.92

    Juristische Staatsprüfung Rheinland-Pfalz - Art. 12 GG, Rechtsschutz gegen

    Auszug aus VG Meiningen, 19.12.2013 - 1 K 130/12
    In eben diesem Maß stellt das eigenständige verwaltungsinterne Kontrollverfahren einen unerlässlichen Ausgleich für die unvollkommene Kontrolle von Prüfungsentscheidungen durch die Verwaltungsgerichte dar und erfüllt damit zugleich - in Ergänzung des gerichtlichen Rechtsschutzes - eine Komplementärfunktion für die Durchsetzung des Grundrechts der Berufsfreiheit (vgl. BVerwG, U. v. 24.02.1993 - 6 C 35/92 -, BVerwGE 92, 132).

    Vielmehr muss er konkret darlegen, in welchen Punkten die Korrektur bestimmter Prüfungsleistungen nach seiner Auffassung Bewertungsfehler aufweist, indem er substantiierte Einwände gegen Prüferbemerkungen und -bewertungen erhebt (zum Vorstehenden: BVerwG, U. v. 24.02.1993, a. a. O.).

  • BVerwG, 13.05.2004 - 6 B 25.04

    Juristische Staatsprüfung, "Mittelwertverfahren".

    Auszug aus VG Meiningen, 19.12.2013 - 1 K 130/12
    In diesen Bereich des prüfungsspezifischen Bewertungsspielraumes dürfen die Gerichte grundsätzlich nicht eindringen, sondern haben nur zu überprüfen, ob die Prüfer die objektiven, auch rechtlich beachtlichen Grenzen ihres Bewertungsspielraumes überschritten haben, etwa weil sie von falschen Tatsachen ausgegangen sind oder sachfremde Erwägungen angestellt haben (BVerwG, B. v. 13.05.2004 - 6 B 25.04 -, NVwZ 2004, 1375 mit zahlreichen Nachweisen aus der Rechtsprechung des Bundesverfassungs- und Bundesverwaltungsgerichts).
  • BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 419/81

    Gerichtliche Prüfungskontrolle

    Auszug aus VG Meiningen, 19.12.2013 - 1 K 130/12
    Das Bundesverfassungsgericht hat bei berufsbezogenen Prüfungen unmittelbar aus Art. 12 Abs. 1 GG einen Anspruch des Prüflings auf effektiven Schutz seines Grundrechts der Berufsfreiheit durch eine entsprechende Gestaltung des Prüfungsverfahrens hergeleitet (B. v. 17.04.1991 - 1 BvR 419/81 und 213/83 -, BVerfGE 84, 34 [45 ff.] = NJW 1991, 2005).
  • BVerwG, 04.05.1999 - 6 C 13.98

    Gesetzlicher Richter, Besetzungsrüge; Substantiierungspflicht bei der Rüge von

    Auszug aus VG Meiningen, 19.12.2013 - 1 K 130/12
    Diese besteht nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. U. v. 04.05.1999 - 6 C 13.98 -, NVwZ 2000, 915 mit weiteren Nachweisen) darin, derartige Fehler mit "wirkungsvollen Hinweisen" aufzuzeigen, d. h. sie substantiiert mit einer nachvollziehbaren Begründung bestehender Einwände darzulegen.
  • BVerwG, 12.04.1991 - 7 C 36.90

    Reifeprüfung - Klage aufgrund nicht bestandener Reifeprüfung - Aufhebung der

    Auszug aus VG Meiningen, 19.12.2013 - 1 K 130/12
    Allerdings ist eine solche Klage - wie vorliegend erfolgt - auf eine isolierte Anfechtung der negativen Prüfungsentscheidung umzustellen (vgl. zum Vorstehenden: BVerwG, U. v. 12.04.1991 - 7 C 36.90 -, BVerwGE 88, 111 (112 ff.) und U. v. 21.10.1993 - 6 C 12.92 -, juris).
  • BVerwG, 21.10.1993 - 6 C 12.92

    Bestehen der Wiederholungsprüfung - Rechtswidrigkeit der ersten

    Auszug aus VG Meiningen, 19.12.2013 - 1 K 130/12
    Allerdings ist eine solche Klage - wie vorliegend erfolgt - auf eine isolierte Anfechtung der negativen Prüfungsentscheidung umzustellen (vgl. zum Vorstehenden: BVerwG, U. v. 12.04.1991 - 7 C 36.90 -, BVerwGE 88, 111 (112 ff.) und U. v. 21.10.1993 - 6 C 12.92 -, juris).
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